Es gilt durch die richtige Auswahl der Art der Kassenführung zu vermeiden, dass sie beanstandet wird. Die Risiken sind durch die neuartige Kontrollmöglichkeit der unangemeldeten Kassen-Nachschau immens gestiegen. Durch kluge Weitsicht mittels Beweisvorsorge lässt sich verhindern, dass gravierende Fehler unterlaufen. Denn sie widerlegen die Vermutung der Richtigkeit gem. § 158 AO, wodurch – bei bargeldintensiven Betrieben zwingend – die gesamte Kassenführung verworfen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-06 |
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