Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 6. Dezember 2017 – VI R 41/15
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014 – 11 K 11055/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-06 |
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