Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dar, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe lediglich an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft ist und diese Einrichtungen für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Urt. v. 18.10.2023 – XI R 21/23 (XI R 30/19)
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.10.2018 – 1 K 1458/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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