§ 39 Abs. 2 AO, § 179 AO; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 181 Abs. 5 Satz 2 AO; § 48 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 FGO, § 60 Abs. 3 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO; § 17 EStG, § 20 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG
Eine Person, die an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist, welche ihrerseits Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft ist, ist bei Prüfung einer vGA nicht als „Anteilseigner“ der zuwendenden Kapitalgesellschaft zu behandeln.
BFH-Urteil vom 21. Oktober 2014 – VIII R 22/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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