Steuertatbestände im Umsatzsteuergesetz (z. B. § 1 Abs. 1 UStG) werden geprägt durch eine Reihe von zentralen Begriffen, die in anderen Vorschriften mit Gesetzesrang (§ 4 AO) definiert werden. Im Steuerrecht wird weitgehend nicht das nötige Wissen vermittelt, wie sich die daraus ergebenden Probleme vermeiden lassen. Das soll anhand der umsatzsteuerlichen Organschaft (mit einer Personengesellschaft als Organgesellschaft) aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-06 |
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