Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Beschluss vom 13.10.2021 – I R 37/18
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 17.04.2018 – 12 K 273/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-06 |
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