1. Ein über Jahre nachhaltig ausgeübter Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) kann als gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht einzustufen sein und umsatzsteuerlich eine Unternehmereigenschaft begründen.
2. Die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH, Urteil vom 12.05.2022 – V R 19/20
Vorinstanz: FG Hessen, Urteil vom 19.07.2018 – 2 K 1835/16
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-03 |
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