Im Anschluss an den ersten (StBp, 2023, 10) und zweiten Teil (StBp 2023, 41) behandelt der dritte Teil die Hilfe- und Beratungsleistungen für sozial Benachteiligte, die Leistungen von privaten, nicht unter das Sozialrecht fallenden Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, die Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Studentenheime, Schullandheime und Jugendherbergen sowie die Leistungen der Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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