Die Übertragung vermieteter Immobilien auf Angehörige ist immer wieder Thema im Rahmen von Außenprüfungen. Wegen des bei Angehörigen in der Regel fehlenden Interessenwiderstreits schaut die Finanzverwaltung bei derartigen Vertragsgestaltungen genauer hin, um ggf. Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) oder nach § 12 EStG nicht abzugsfähige Zuwendungen zu erkennen und entsprechend steuerlich zu behandeln.
Die Gründe für derartige Vertragsgestaltungen sind vielfältig, insbesondere spielen Überlegungen zur Vorwegnahme einer Erbregelung sowie zur Verlagerung von positiven Einkünften auf niedriger zu besteuernde Abkömmlinge (vor allem, wenn die Immobilie abgeschrieben und die Finanzierung abgelaufen ist) eine gewichtige Rolle.
Derartige Grundstücksübertragungen können unentgeltlich, teilentgeltlich, aber auch voll entgeltlich erfolgen mit den entsprechenden einkommensteuerlichen Rechtsfolgen für die Vertragsparteien, auf die nachfolgend im Einzelnen eingegangen werden soll. Gehört das übertragene Grundstück zu einem Betriebsvermögen, sind weitere einkommensteuerliche Besonderheiten zu beachten. Als Gestaltungsalternative zur Verlagerung von Einkünften kann sich auch die Einräumung eines Zuwendungsnießbrauchs anbieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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