Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden.
§§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, 3c Abs. 2, 17 EStG
BFH-Urteil vom 6. April 2011 – IX R 40/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-09 |
Seiten 264 - 265
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