Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 €) veräußert werden.
§§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, 3c Abs. 2, 17 Abs. 1 und 2 EStG
BFH-Urteil vom 6. April 2011 – IX R 61/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-09 |
Seiten 263 - 264
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