Wurden Tax Compliance Management Systeme bisher im Wesentlichen im Dunstkreis haftungsbegrenzender Überlegungen nach § 153 AO erörtert, so werden sie nun auch zum Gegenstand von Compliance-Überlegungen im Zuge von Betriebsprüfungen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie vom 28.12.2022 führt der Gesetzgeber in Art. 97 § 38 EGAO zum 01.01.2023 einen Mechanismus ein, der dem Steuerpflichtigen bei Vorliegen eines geprüften Steuerkontrollsystems (Tax Compliance Management System) auf Antrag eine Beschränkung von Ermittlungen im Zuge von nachfolgenden Betriebsprüfungen zusagt. Der Beitrag stellt die Regelung vor und setzt sich mit ersten Anwendungsfragen auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.