Nach der Entscheidung des EuGH zur Nichtanwendbarkeit des § 14c UStG in den Fällen, in denen der Leistungsempfänger Privatperson ist, hat der BFH die Frage der fehlenden Steuergefährdung auf weitere Fälle des § 14c UStG übertragen, insbesondere auf Fälle, in denen in einer Schlussrechnung die erhaltenen Abschlagzahlungen nicht ordnungsgemäß abgesetzt wurden. Der Beitrag setzt sich mit der geänderten Rechtsauffassung des BFH zur möglichen Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auch bei § 14c UStG auseinander.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.05.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
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