Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, stellt gewissermaßen seine letzte gewerbliche Tätigkeit dar. Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden, gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Sie sind einkommensteuerpflichtig – Verluste, die bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstehen, sind im Rahmen der allgemeinen Regeln ausgleichs- und abzugsfähig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-04 |
Seiten 286 - 292
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.