Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, stellt gewissermaßen seine letzte gewerbliche Tätigkeit dar. Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden, gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Sie sind einkommensteuerpflichtig – Verluste, die bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstehen, sind im Rahmen der allgemeinen Regeln ausgleichs- und abzugsfähig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-04 |
Seiten 286 - 292
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