Entsprechend der seit Einführung des BilMoG geltenden handelsbilanziellen Behandlung des Erwerbs bzw. der Veräußerung von eigenen Anteilen, stellt das BMF in seinem Schreiben vom 27.11.2013 klar, dass nunmehr auch steuerrechtlich solche Vorgänge auf Ebene der Gesellschaft als ergebnisneutrale Kapitalmaßnahmen zu behandeln sind. Die Behandlung auf Ebene des Anteilseigners bleibt von den Neuerungen unberührt. Insofern gilt der Erwerb bzw. die Veräußerung von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft weiterhin als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang, der den allgemeinen Regeln der Besteuerung zu unterwerfen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-05 |
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