Unter dem Eindruck der weltweiten Finanzkrise der Jahre 2008/2009 bestand im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG die Überlegung, dass durch die Aufhebung des Verbots der Aktivierung unentgeltlich erworbener, selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werde solle. Die Bedeutung der immateriellen Wirtschaftsgüter sei insbesondere auf den in Deutschland schon weit fortgeschrittenen Wandel von der produktions- zur wissensbasierten Gesellschaft zurückzuführen. Ziel des Gesetzgebungsverfahrens war es, die immateriellen Vermögensgegenstände stärker als bisher in den Fokus der Abschlussadressaten (Investoren, Gläubiger, Banken …) zu rücken. Insbesondere innovative mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stehen („start up’s“, Software-Unternehmen …), sollten so die Möglichkeit erhalten, ihre Außendarstellung zu verbessern. Es sollte zusätzlich eine Verbesserung der Vergleichbarkeit von internationalen mit nationalen Rechnungslegungs-Standards erreicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-27 |
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