Über die Frage der Aktivierungspflicht oder Nichtaktivierung der Logistikkosten der Handelsunternehmen (kurz HU) für die Beschaffung der Ware über Abruf- und Verteillager besteht nach wie vor ein Glaubenskrieg. Ob die Logistikkosten aktiviert werden müssen oder nicht hat als Dauersachverhalt eine sehr hohe steuerliche Auswirkung bei Handelskonzernen. Trotz der hohen steuerlichen Bedeutung hat der Gesetz- und Verwaltungsgeber zu der Aktivierungsfrage bisher immer noch nicht verbindlich Stellung genommen. Offensichtlich hat es im Rahmen der Steuerveranlagungen und Betriebsprüfungen auch keine Beurteilungskontroversen gegeben. Ansonsten ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass Literatur und Verwaltung z. T. auf sehr alte Regelungen verweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-04 |
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