Für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung werden an den unterschiedlichsten Stellen Sende- und Empfangsanlagen benötigt, viele davon auf privaten oder öffentlichen Gebäuden. Durch steigende Nutzerzahlen im Mobilfunk, denen u. a. Datendienste mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten angeboten werden, ist es erforderlich, den Netzausbau durch zusätzliche Sende- und Empfangsanlagen zu verstärken. Die betreffenden Mobilfunkunternehmen mieten die dafür benötigten Flächen – i. d. R. auf Dächern oder Türmen – von den jeweiligen Grundstückseigentümern an. In einem sog. Standortmietvertrag wird dem Mobilfunkunternehmen als Mieter für eine bestimmte Zeit das Recht eingeräumt, auf der angemieteten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche eine sog. Funkfeststation mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für den Betrieb eines Funknetzes zu errichten und zu betreiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-04 |
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