Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 wurden die sog. Quick Fixes der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Schwerpunkt war dabei eine erhebliche Verschärfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen u. a. durch entsprechende Änderungen in § 6a UStG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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