GG Art. 6 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1 EuGRCh Art. 24 UN-KRK Art. 20 UStG § 4 Nr. 16, Nr. 25, § 19 MwStSysRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 133 Buchst. c FamFG §§ 7, 158, 168 SGB VIII § 2 Abs. 3, § 50
Ein nach § 158 FamFG gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 17. Juli 2019 – V R 27/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-06 |
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