Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde am 26.3.2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet; die Zustimmung des Deutschen Bundesrates erfolgte am 3.4.2009. Das Gesetz ist am 29.5.2009 in Kraft getreten. Die Regelungen des BilMoG sind im Wesentlichen erstmals auf Jahresabschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Ziel des BilMoG war es, für Unternehmen, die Abschlüsse nach deutschem Recht erstellen müssen, ein modernes Bilanzierungsrecht zu schaffen, das mit den Regelungen der IAS/IFRS konkurrieren kann. Die Änderungen im Handelsrecht sollten nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen keine Änderungen der steuerlichen Rechnungslegung zur Folge haben. Insbesondere sollte der Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG) zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage beibehalten werden. Der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) aber wurde aufgegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-26 |
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