Der Umfang der gewerblichen Einkünfte der Mitunternehmer ist in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit den Gewinnanteilen und den Sondervergütungen nicht abschließend umschrieben. Es fehlen u. a. die persönlichen Aufwendungen, die wirtschaftlich durch seinen Mitunternehmeranteil verursacht sind und als Sonderbetriebsausgaben seine gewerblichen Einkünfte mindern. Diese Sonderbetriebsausgaben gehen neben den Sonderbetriebseinnahmen, den Sondervergütungen und Wertänderungen des Sonderbetriebsvermögens in die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
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