Gesetzgeber, Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlung und Aufzeichnung von Barbewegungen erheblich verschärft. Es wurden zudem Prüfungsmethoden entwickelt, die es ermöglichen, so lange zu prüfen, bis sich eine „Vielzahl von Mängeln“ oder „schwere Mängel“ finden. Danach ist das Tor für Schätzungen geöffnet. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Konsequenzen bei einer nicht ordnungsmäßigen Kasse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-02 |
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