In vielen Prüfungsfällen, insb. bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wird ein Ergebnis nicht durch strikte Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes gem. §§ 88, 199 AO, sondern durch Verhandlung erzielt. Der Amtsermittlungsgrundsatz tritt dann in den Hintergrund und der im Gesetz nicht geregelte Verhandlungsgrundsatz dominiert. Der Beitrag behandelt die Verhandlungsoptionen, den Rechtsrahmen und die rechtlichen und faktischen Grenzen von Verhandlungen in Abgrenzung zum Amtsermittlungsgrundsatz.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-05-05 |
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