Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Beschluss vom 14.12.2022 – X R 19/21
Vorinstanz: FG Hamburg, Urteil vom 13.10.2020 – 2 K 218/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-04 |
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