Dem BFH wurde von dem Steuerpflichtigen die Rechtsfrage vorgelegt, ob es der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung entgegensteht, dass für den Prüfungszeitraum bereits eine Außenprüfung durchgeführt wurde und möglicherweise bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz mit Urteil v. 9.12.2014 4 K 181/13 entschieden, dass eine Prüfungsanordnung, die für einen bereits geprüften Zeitraum ergangen ist, wirksam und rechtmäßig ist und einer solchen Prüfungsanordnung auch nicht eine möglicherweise bereits eingetretene Festsetzungsverjährung entgegensteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-04 |
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