Freiberufliche Praxen haben i. d. R. einen erheblichen Wert. Diese treten bei Praxisveräußerungen zutage, weil es zu Kaufpreiszahlungen kommt. Es ist in diesen Fällen von erheblicher Bedeutung, ob bzw. wann die stillen Reserven versteuert werden müssen und sodann dafür die Veräußerungsprivilegien nach §§ 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 oder 3 EStG beansprucht werden können. Auch die Behandlung einer Freiberuflerpraxis im Erbfall wirft in der Praxis häufig Probleme auf. Zu all diesen Fragen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Ihre Tragweite und die danach gelösten und noch offenen Probleme sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-03 |
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