Das Jahressteuergesetz 2022 sieht unter anderem vor, dass ab 01.01.2022 die Vergütungen für Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf Dächern steuerfrei sind, sofern die jeweilige Anlage für die Stromerzeugung eine Kapazität von 30 kW nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit wird jedoch nur insoweit gewährt, als die Gesamtauslastung der Anlagen eines Betreibers sich unterhalb der Grenze von 100 kW bewegt. Der vorliegende Beitrag behandelt die steuerlichen Auswirkungen auf bereits bestehende und neu zu errichtende Photovoltaikanlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-03 |
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