Pensionszusagen sind „Blei in der Bilanz“. Dies selbst dann, wenn zur Abdeckung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen und diese unwiderruflich dem Gesellschafter-Geschäftsführer abgetreten wurde.
Fazit: Vieles spricht dafür, die Bilanz um die Pensionszusage zu bereinigen. Soll eine GmbH veräußert werden, so ist oftmals zu erst eine Umwandlung in eine Pensionszusage erforderlich. Gleiches gilt in den Fällen der Unternehmensübergabe in der Familie im Blickwinkel der Schenkungsteuer bei hochrentierlichen Unternehmen, weil bei einem Personenunternehmen nur die Steuerwerte (Ausnahme: Grundstücke und Beteiligungen) zur Zeit noch anzusetzen sind. Hier dürfte im Übrigen durch die Reform der Erbschaftsteuer eine weitere Verschärfung eintreten.
Nachstehend wird dargestellt, welche Auswirkungen eine Pensionszusage sowie Rückdeckungsversicherung bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personenunternehmung hat, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-08 |
Seiten 228 - 231
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