Die Vorschrift des § 37b EStG hat nicht vor dem Hintergrund zweifelhafter Incentivemaßnahmen, sondern in jüngster Zeit gerade bei Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen eine besondere Bedeutung erlangt. Nachstehend sollen die einkommensteuer-, umsatzsteuerrechtlichen aber auch sozialversicherungsrechtlichen Aspekte herausgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-10 |
Seiten 318 - 323
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