UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 24; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 UA 2, Art. 24 und Art. 25
Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG).
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 10. August 2017 – V R 64/16
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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