Wird ein bisher betrieblich genutztes Grundstück oder ein Grundstücksteil einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken oder zur Vermietung zu Wohnzwecken zugeführt, so stellt sich die Frage, ob eine Entnahme zu erfolgen hat und diese zur Realisierung stiller Reserven führt. Diese Problematik soll nachstehend mittels Beispielsfällen dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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