Am 1.1.2015 sind die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) in Kraft getreten. Bei dieser Verwaltungsanweisung handelt es sich um die Zusammenfassung, Überarbeitung und Neuinterpretation der bis dato gültigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung“ (GoBS), der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und der „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ (GDPdU-FAQ). Als Grund für die Überarbeitung werden technische und organisatorische Neuerungen sowie das Alter der bisher gültigen Verwaltungsanweisungen aufgeführt. Im Gegensatz zu den GoBS, die von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) ausgearbeitet wurden, fand die Entwicklung der GoBD nahezu ohne Einflussnahme durch berufsständische Interessenvertretungen und Branchenverbände statt. Zwar konnten zu den einzelnen Entwurfsfassungen entsprechende Stellungnahmen eingereicht werden, im Ergebnis führte dies jedoch zu lediglich marginalen Anpassungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
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