Am 1.1.2015 sind die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) in Kraft getreten. Bei dieser Verwaltungsanweisung handelt es sich um die Zusammenfassung, Überarbeitung und Neuinterpretation der bis dato gültigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung“ (GoBS), der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und der „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ (GDPdU-FAQ). Als Grund für die Überarbeitung werden technische und organisatorische Neuerungen sowie das Alter der bisher gültigen Verwaltungsanweisungen aufgeführt. Im Gegensatz zu den GoBS, die von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) ausgearbeitet wurden, fand die Entwicklung der GoBD nahezu ohne Einflussnahme durch berufsständische Interessenvertretungen und Branchenverbände statt. Zwar konnten zu den einzelnen Entwurfsfassungen entsprechende Stellungnahmen eingereicht werden, im Ergebnis führte dies jedoch zu lediglich marginalen Anpassungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: