Schätzungen nach § 162 AO gehören zu den konfliktträchtigsten Instrumenten der steuerlichen Gewinnermittlung. Die jüngere Rechtsprechung des BFH verdeutlicht, dass Schätzungen nur dann Bestand haben können, wenn sie sowohl in ihrer methodischen Herleitung als auch in ihrem Ergebnis für den Steuerpflichtigen nachvollziehbar sind und die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-03 |
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