Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete die Pflicht zur Mitteilung grenzberschreitender Steuergestaltungen durch die 138d bis 138k AO eingefhrt. Der Beitrag erlutert die Tatbestandsmerkmale der Vorschriften, das Meldeverfahren sowie Ahndungsmglichkeiten bei Versten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.08.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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