Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch die §§ 138d bis 138k AO eingeführt. Der Beitrag erläutert die Tatbestandsmerkmale der Vorschriften, das Meldeverfahren sowie Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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