Schothöfer und auch Krieger kommen in ihren Ausführungen im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass in Höhe der Mehrrücknahmen von einem Aufwand auszugehen ist, soweit der Betrag der Mehrrücknahmen nicht mehr als Leergutbestand zum Bilanzstichtag vorhanden ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.08.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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