Mit § 42g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Die Änderung ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten.
Mit der Nachschau beauftragte Amtsträger der Finanzbehörden (regelmäßig Lohnsteuer-Außenprüfer) können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer zeitnah Sachverhalte aufklären zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.