1. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arbeitslohn, wenn das Stipendium dem Ersatz von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen dient.
2. Sind die Leistungen aus dem Stipendium nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, mindern sie gemäß § 3c Abs. 1 EStG die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH, Urteil vom 29.09.2022 – VI R 34/20
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 16.06.2020 – 5 K 1936/19
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: