AO § 14, § 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, § 67; KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9; SGB V § 116b; AEUV Art. 108 Abs. 3
Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 18. Oktober 2017 – V R 46/16
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
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