Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum Urteil des EuGH vom 21.10.2021 – C-373/19, Dubrovin & Tröger – Aquatics).
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Urteil vom 16.12.2021 – V R 31/21 (V R 32/18)
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 13.09.2018 – 3 K 1868/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-05 |
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