Der BFH hatte die Frage zu klären, wer im Falle einer Errichtung einer Photovoltaikanlage den Investitionsabzug in Anspruch nehmen kann, die Gesellschaft oder der Gesellschafter. Hiermit beschäftigt sich vorliegender Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
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