1. Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind selbständige immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter (Anschluss an BFH v. 24.6.1999 IV R 33/98, BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58).
2. Die Nutzungsdauer ist nach der bei Aufstellung der Bilanz voraussichtlichen Dauer des Fortbestandes der Quotenregelung zu schätzen. Eine Nutzungsdauer von 15 Jahren erscheint jedenfalls nicht als zu niedrig.
EStG § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Sätze 1 bis 3; FGO § 90a Abs. 1 und 2, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 122 Abs. 2 Sätze 1 bis 3
BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 – IV R 1/06
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |
Seiten 362 - 364
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