Wird ein bei der Telekom beschäftigter Postbeamter von seinem Dienstherrn beurlaubt und geht ein Arbeitsverhältnis mit einem früheren Tochterunternehmen der Telekom ein, so ist die Abfindung, die er im Zuge der Aufhebung dieses Arbeitsverhältnisses erhält, steuerrechtlich nicht nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das Dienstverhältnis mit der Telekom nahtlos wieder auflebt.
EStG 2002 § 3 Nr. 9.
BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 – IX R 26/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-03 |
Seiten 149 - 150
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