Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7, § 7 EStG, § 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB
BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 – IX R 2/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-30 |
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