Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3.
BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 – VI R 20/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-10 |
Seiten 30 - 32
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