Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich als zulässige Handlungsform anzuerkennen.
KStG 1996 § 4, § 8 Abs. 3 Satz 2
AO 1977 § 42
KStR 1995 Abschn. 5 Abs. 9 und 11 a
BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 – I R 9/03
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Seiten 374 - 375
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