Soweit nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 gemäß § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 Wertsteigerungen steuerbar sind, welche nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind, handelt es sich um eine steuerbegründende Tatsache, wofür die Feststellungslast das FA trifft.
EStG § 17 Abs. 1 Satz 4.
BFH-Urteil vom 25. November 2010 – IX R 47/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-03 |
Seite 149
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