Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO1977 zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt.
AO 1977 § 233a
BFH-Urteil vom 9. August 2006 – I R 10/06
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-07 |
Seiten 384 - 386
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