Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.
EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 – IX R 47/04
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 357 - 358
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