Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i.S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.
EStG § 7h; AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 177
BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 – IX R 15/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-28 |
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